Kurze Antwort
Wie hoch muss der Seitenschutz am Gerüst sein?
Die Maße stehen nicht in der Betriebssicherheitsverordnung, sondern in den Bausteinen der BG BAU und in den Normen, auf die TRBS 2121-1 verweist. Hier die Zahlen und die Fälle, die in der Praxis Fragen aufwerfen.
Von Ole Emil Frikstad Urstad · So werden die Zahlen berechnet ·

Wie hoch muss der Seitenschutz am Gerüst sein?
Der Seitenschutz besteht aus Geländerholm, Zwischenholm und Bordbrett. Nach dem BG-BAU-Baustein B 100 liegt das Geländer 1,00 m über dem Belag, keine Lücke ist größer als 0,47 m und das Bordbrett ist mindestens 0,15 m hoch. TRBS 2121-1 verlangt ihn an jeder genutzten Gerüstlage.
Welche Maße gelten für Geländer, Zwischenholm und Bordbrett?
| Bauteil oder Stelle | Anforderung | Fundstelle |
|---|---|---|
| Geländerholm | 1,00 m über dem Belag | BG BAU B 100 |
| Zwischenholm | so angeordnet, dass keine Lücke größer als 0,47 m ist | BG BAU B 100 |
| Bordbrett | mindestens 0,15 m hoch | BG BAU B 100 |
| Gerüstlage | jede Lage, die als Arbeits- und Zugangsbereich dient, während der Nutzung | TRBS 2121-1, 4.3.1 |
| Innenseite | Seitenschutz, wenn der waagerechte Abstand Belag–Bauwerk mehr als 0,30 m beträgt | BG BAU B 113 |
| Außen- und Stirnseiten | dreiteiliger Seitenschutz an allen Außenseiten und Gerüstenden | BG BAU B 113 |
Für die Ausführung im Einzelnen verweist TRBS 2121-1 auf DIN EN 12811-1, DIN 4420-1 und die Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers. Beim Systemgerüst bestimmt deshalb die Aufbau- und Verwendungsanleitung, welche Seitenschutzteile in welcher Lage sitzen.
Braucht ein Gerüst schon beim Aufbau Seitenschutz?
Ja, in reduzierter Form. Nach Abschnitt 4.2.2 der TRBS braucht ein Gerüstfeld vor dem senkrechten Handtransport von Bauteilen mindestens einen zweiteiligen Seitenschutz aus Geländer und Zwischenholm. Das Bordbrett darf in diesem Montagezustand noch fehlen; der volle dreiteilige Seitenschutz gilt, sobald die Lage benutzt wird.

Wann braucht die Innenseite Seitenschutz, und was gilt an den Gerüstenden?
- Wandabstand über 0,30 m. Dann gehört Seitenschutz auch auf die Innenseite. Nach Baustein B 113 darf dort das Bordbrett entfallen, wenn an der Fassade gearbeitet wird.
- Innenliegender Leitergang. Wird ein Feld nur senkrecht als Verkehrsweg genutzt, reicht nach B 113 ein mindestens zweiteiliger Seitenschutz, einschließlich der Stirnseiten.
- Gerüstenden. Der Seitenschutz gehört nach B 113 an die Außen- und an die Stirnseiten. Wird ein Gerüst später verlängert, wandert der Stirnseitenschutz mit an das neue Ende.
Mehr zur Rechtslage steht in den Gerüst-Vorschriften, die Begriffe unter Geländer und Bordbrett, und was der Prüfer abhakt, in der Checkliste zur Gerüstprüfung.
Planungsinformation, keine Prüfung. Maßgeblich sind die Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers und TRBS 2121-1. Nach Fertigstellung und vor der Übergabe prüft eine zur Prüfung befähigte Person das Gerüst und dokumentiert das Ergebnis.
Häufige Fragen
Wie hoch muss das Bordbrett am Gerüst sein?
Mindestens 0,15 m nach BG-BAU-Baustein B 100. An der Innenseite eines Fassadengerüsts darf es nach B 113 entfallen, wenn an der Fassade gearbeitet wird.
Ab welchem Wandabstand braucht ein Gerüst innen Seitenschutz?
Wenn der waagerechte Abstand zwischen Belag und Bauwerk mehr als 0,30 m beträgt, etwa an Vorsprüngen der Fassade.
Muss das Bordbrett schon beim Aufbau montiert sein?
Nein. Bevor Bauteile von Hand senkrecht nach oben gereicht werden, verlangt TRBS 2121-1, 4.2.2, im betreffenden Feld nur einen zweiteiligen Seitenschutz aus Geländer und Zwischenholm. Das Bordbrett kommt dazu, bevor die Lage genutzt wird.
Reicht ein einziger Zwischenholm?
Ja, wenn dadurch keine Lücke größer als 0,47 m entsteht. Zusammen mit dem Bordbrett ergibt das bei 1,00 m Geländerhöhe den üblichen dreiteiligen Seitenschutz.
Quellen
Die Primärquellen dieses Artikels, jeweils mit dem Datum, an dem sie gelesen wurden.
- BG BAU: Baustein-Merkheft Gerüstbau 2021 (B 100 Seitenschutz, B 113 Fassadengerüste), pdf (gelesen am 23. Oktober 2026)
- TRBS 2121 Teil 1, Abschnitt 4 (Gefährdung durch Absturz bei Gerüsten), BGN Branchenwissen (gelesen am 23. Oktober 2026)
- DIN Media: DIN EN 12811-1:2004-03 Temporäre Konstruktionen für Bauwerke, Teil 1: Arbeitsgerüste (gelesen am 23. Oktober 2026)