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Kurzantwort

Was muss auf der Gerüstkennzeichnung stehen?

Die Kennzeichnung am Zugang nennt den Gerüstersteller mit Anschrift und Telefon, Last- und Breitenklasse, Einschränkungen und das Datum der letzten Prüfung (TRBS 2121-1, 4.2.9). Dahinter stehen zwei oft verwechselte Dokumente: das Prüfprotokoll und der Plan für den Gebrauch.

Von Ole Emil Frikstad Urstad · So werden die Zahlen berechnet ·

Nahaufnahme der Ecke, an der Längswand und Giebelwand zusammentreffen, mit Jamax-Stielen, Belägen, Geländern und Bordbrettern im 3D-Modell von ScaFix
Die Ecke: Die Felder der beiden Wände treffen sich, mit Belag, Geländer und Bordbrett auf jeder Lage.

Was muss auf der Gerüstkennzeichnung stehen?

Nach TRBS 2121-1, Nr. 4.2.9, mindestens Name, Adresse und Telefonnummer des Gerüsterstellers, die Gerüstbauart, Last- und Breitenklasse, eventuelle Nutzungsbeschränkungen, Warnhinweise und das Datum der letzten Prüfung. Die Kennzeichnung gehört sinnvollerweise an den Zugang, ist Bestandteil der Prüfung und Voraussetzung für die Inaugenscheinnahme durch den Nutzer.

Wofür braucht man die Kennzeichnung?

Für die Übergabe an den Nutzer. TRBS 2121 Teil 1 verlangt in 4.2.9: Jedes Gerüst ist zu kennzeichnen. In 4.3.3 muss der Gerüstnutzer eine qualifizierte Person mit Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle beauftragen, und dafür braucht sie die Angaben am Zugang. Was die Lastklasse bedeutet, erklärt der Ratgeber Lastklassen; was geprüft wird, die Checkliste zur Gerüstprüfung.

Was hängt neben der Kennzeichnung am Zugang?

Die DGUV Information 201-011 unterscheidet in Abschnitt 4.10 drei Unterlagen:

UnterlageInhaltWer, wann
KennzeichnungErsteller mit Adresse und Telefon, Gerüstbauart, Last- und Breitenklasse, Nutzungsbeschränkungen, Warnhinweise, PrüfdatumGerüstersteller, nach Fertigstellung und Prüfung
PrüfprotokollErgebnis der Prüfung durch die befähigte PersonAufbewahren mindestens bis zur nächsten Prüfung (§ 14 Abs. 7 BetrSichV)
Plan für den GebrauchName und Anschrift des Erstellers, Last- und Breitenklassen, Gerüstbauart, Art, Anzahl und Lage der Zugänge, Nutzungsbeschränkungen; dazu die Warnhinweise nach Anhang 7.6Gerüstersteller, Übergabe an Auftraggeber oder Nutzer

Alle drei dürfen in einem Dokument zusammengefasst werden und gehören dann witterungsgeschützt an den Treppen- oder Leiterzugang. Ein Muster für die Kennzeichnung steht in Anhang 7.3 der DGUV 201-011, die allgemeinen Warnhinweise in Anhang 7.6; sie dürfen auch als Piktogramme am Gerüst angebracht werden. Der Plan für den Gebrauch kann auf der Aufbau- und Verwendungsanleitung beruhen, ergänzt um die Angaben zum konkreten Gerüst.

Nahaufnahme der Ecke, an der Längswand und Giebelwand zusammentreffen, mit HAKI Universal-Stielen, Belägen, Geländern und Bordbrettern im 3D-Modell von ScaFix
Die Ecke: Die Felder der beiden Wände treffen sich, mit Belag, Geländer und Bordbrett auf jeder Lage.

Was gilt, solange das Gerüst nicht fertig ist?

Dann gibt es keine Freigabe, sondern ein Verbot. Nach TRBS 2121-1, Nr. 4.4, sind Bereiche, die etwa während Auf-, Um- oder Abbau nicht verwendbar sind, mit dem Verbotszeichen D-P006 «Zutritt für Unbefugte verboten» zu kennzeichnen und durch Absperrungen abzugrenzen. Bei einem Umbau gilt das für den Teil, an dem gearbeitet wird.

Wie machen es andere Länder?

LandStatusPflichtangaben
DeutschlandTechnische Regelsechs Angaben nach TRBS 4.2.9
NorwegenVerordnungEigentümer, Gerüstbauer, zulässige Lasten, Kontaktperson mit Telefon, letzte Prüfung und Prüfer (§ 17-11)
DänemarkVerordnung, feste Gerüste über 2 mZweck, Aufbaudatum, Kontaktdaten des Gerüstbauers, letztes Prüfdatum (BEK 428 § 98)
PolenVerordnungMontagefirma mit Telefon, zulässige Belastung von Belägen und Konstruktion (§ 111)
NiederlandeBranchenpraxisSteigerkaart in einem Halter an der Leiter, beim Aufbau «Niet betreden» (A-blad Steigerbouwen)

Deutschland verlangt damit als einziges dieser Länder Warnhinweise und die Gerüstbauart ausdrücklich; Dänemark verlangt stattdessen den Zweck des Gerüsts. Auf den Namen der prüfenden Person verzichtet die TRBS.

Dies ist Planungswissen, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind TRBS 2121-1, die BetrSichV und die Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers; die Kennzeichnung bringt der Gerüstersteller nach der Prüfung durch eine befähigte Person an.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Kennzeichnung und Prüfprotokoll?

Die Kennzeichnung sagt dem Nutzer am Zugang, wofür das Gerüst freigegeben ist. Das Prüfprotokoll dokumentiert das Ergebnis der Prüfung und bleibt mindestens bis zur nächsten Prüfung auf der Baustelle.

Was gehört in den Plan für den Gebrauch?

Name und Anschrift des Erstellers, Last- und Breitenklassen, Gerüstbauart, Art, Anzahl und Lage der Zugänge und Nutzungsbeschränkungen, nach DGUV 201-011, Abschnitt 4.10.

Wo muss die Gerüstkennzeichnung hängen?

An gut sichtbarer Stelle, sinnvollerweise am Zugang. Mehrere Dokumente zusammengefasst gehören witterungsgeschützt an den Treppen- oder Leiterzugang.

Welches Schild hängt beim Aufbau am Gerüst?

Das Verbotszeichen D-P006 «Zutritt für Unbefugte verboten», zusammen mit einer Absperrung der nicht verwendbaren Bereiche (TRBS 2121-1, Nr. 4.4).

Muss der Name des Prüfers auf der Kennzeichnung stehen?

Nach TRBS 4.2.9 nicht, nur das Datum der letzten Prüfung. Wer geprüft hat, steht im Prüfprotokoll.

Quellen

Die Primärquellen dieses Artikels, jeweils mit dem Datum, an dem sie gelesen wurden.