Ratgeber
Bauaufzug am Gerüst: Arten, Verankerung und Regeln
Ob Gerüstbauaufzug am Ständer oder Transportbühne vor der Fassade: Der Aufzug entscheidet mit darüber, wie das Gerüst aussehen muss. Dieser Ratgeber ordnet die Bauarten nach DGUV und Norm, zeigt die Verankerung und trennt die Prüfung durch die befähigte Person von der durch die ZÜS.
Von Ole Emil Frikstad Urstad · So werden die Zahlen berechnet ·

Was ist ein Bauaufzug am Gerüst, und wer prüft ihn?
Ein Bauaufzug ist ein vorübergehend errichteter Aufzug, der Material und bei manchen Bauarten Personen auf die Gerüstlagen bringt. Güteraufzüge prüft eine zur Prüfung befähigte Person an jedem Einsatzort und mindestens jährlich. Baustellenaufzüge mit Personenbeförderung prüft die zugelassene Überwachungsstelle vor der ersten Inbetriebnahme und spätestens alle zwei Jahre.
Welche Bauarten gibt es?
Die DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.30, definiert Bauaufzüge als vorübergehend errichtete Aufzugsanlagen ausschließlich für Güter bei Bauarbeiten. Sie unterscheidet Aufzüge mit geführtem Lastaufnahmemittel, etwa Anstell- und Schnellbauaufzüge, von solchen mit ungeführtem, am Tragmittel hängendem Lastaufnahmemittel wie Seilrollenaufzügen, Rahmenstützenaufzügen mit Ausleger und Schwenkarmaufzügen (DGUV Regel 100-500, Fassung November 2024).
Im Sprachgebrauch der Baustelle heißen die Güteraufzüge auch Materialaufzug oder, wenn sie auf einer geneigten Leiterbahn laufen, Schrägaufzug.
| Bauart | Typische Anbieter in Deutschland | Personen? | Norm |
|---|---|---|---|
| Gerüstbauaufzug mit Schwenkarm, Seilaufzug | GEDA (Mini und Maxi), Böcker (Gerüstaufzug Junior G) | nein | Herstelleranleitung |
| Schrägaufzug für Dachdecker | Böcker (Top-Lift, Junior, Avario) | nein | Herstelleranleitung |
| Zahnstangen-Materialaufzug | GEDA 200 Z | nein | DIN EN 12158-1:2021 |
| Transportbühne | GEDA Z/ZP-Baureihe | Bediener und befugte Mitfahrer | DIN EN 16719:2018 |
| Personen- und Lastenaufzug mit Fahrkorb | Alimak Scando | ja | DIN EN 12159:2024 |
GEDA nennt für die Gerüstbauaufzüge 60, 120 und 150 kg Tragfähigkeit und 40 m Förderhöhe, mit höher gesetzter Winde bis 76 m (GEDA-Prospekt 09/15). Böcker aus Werne baut Schrägaufzüge vom steckbaren Leiteraufzug Top-Lift bis zum Anhängeraufzug Avario mit bis zu 27 m Förderhöhe (Böcker: Bauaufzüge). Größere Zahnstangenaufzüge gibt es auch zur Miete: Zeppelin Rental nannte 2019 über 750 Transportbühnen und Zahnstangen-Mastaufzüge im Bestand, mit Montage am Mast, Einweisung der Bediener und Demontage (Zeppelin Rental, Pressemitteilung 12.09.2019). Die EN 16719 beschreibt Transportbühnen als Zahnstangenbühnen, die ein Bediener im Tippbetrieb fährt, höchstens 0,2 m/s schnell (Standard Norge).
Wer prüft den Bauaufzug?
Güteraufzüge: befähigte Person
Für Bauaufzüge ohne Personenbeförderung gilt § 14 BetrSichV: Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, prüft eine zur Prüfung befähigte Person vor der erstmaligen Verwendung und vor jeder Inbetriebnahme nach einer Montage (§ 14 BetrSichV). Die DGUV Regel 100-500 konkretisiert das in Abschnitt 3.20: Prüfung von Aufstellung, Ausrüstung und Betriebsbereitschaft vor der Inbetriebnahme am jeweiligen Einsatzort und nach jedem Umrüsten, wiederkehrend nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich durch einen Sachkundigen (heute: zur Prüfung befähigte Person). Tragende Hilfskonstruktionen, die der Unternehmer selbst herstellt, brauchen vorab einen schriftlichen Festigkeits- und Standsicherheitsnachweis, mit dynamischen Lasten und Wind.
Personenbeförderung: zugelassene Überwachungsstelle
Nach Anhang 2 Abschnitt 2 BetrSichV zählen Maschinen, die vorübergehend angebaut werden, um Personen oder Personen und Güter auf die Ebenen eines Gebäudes oder Gerüsts zu befördern, als Baustellenaufzüge zu den Aufzugsanlagen. Sie prüft eine zugelassene Überwachungsstelle vor der erstmaligen Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen; die Hauptprüfung darf höchstens zwei Jahre auseinanderliegen, dazwischen liegt eine Zwischenprüfung in der Mitte des Prüfzeitraums (BetrSichV Anhang 2).

Was verlangt die DGUV an den Ladestellen?
Kapitel 2.30 ist bei den Ladestellen konkret:
- An Ladestellen mit mehr als 2,00 m Absturzhöhe muss eine Absturzsicherung vorhanden sein, zum Beispiel Seitenschutz nach DIN 4420-1, der zum Be- und Entladen bis zur Breite des Lastaufnahmemittels geöffnet werden kann, oder Türen beziehungsweise Hubgitter von mindestens 1,00 m Höhe. Auf Dächern gilt die Grenze erst ab 3,00 m.
- Bei Rahmenstützenaufzügen mit Ausleger genügt ein Geländerholm in 1,00 m Höhe, der in der Mitte auf höchstens 0,20 m unterbrochen sein darf.
- Zwischen geführtem Lastaufnahmemittel und Arbeits- oder Verkehrsbereich bleiben mindestens 0,40 m Abstand, wenn der Gefahrbereich nicht anders gesichert ist.
- Der Gefahrbereich an der unteren Ladestelle ist bis auf den Zugang abgesperrt; am Steuerstand hängt das Schild «Bauaufzug! Unbefugte Benutzung verboten!».
- Das Befördern von Personen mit Last, Lastaufnahmemittel oder Anschlagmittel ist verboten. Den kraftbetriebenen Aufzug führt nur, wer 18 Jahre alt und mit Führung und Wartung vertraut ist.
Auf dem Gerüst bedeutet das: Die Ladestelle ist eine Lücke im Seitenschutz, die nur beim Be- und Entladen offen sein darf.
Wie wird der Bauaufzug verankert?
Was die DGUV zur Aufstellung verlangt
Die DGUV Regel 100-500 legt in Kapitel 2.30, Abschnitt 3.2, die Grundregeln fest: Bauaufzüge werden unter Leitung einer vom Unternehmer bestimmten Person nach der Betriebsanleitung des Herstellers auf- und abgebaut oder aufgestockt, und sie werden so aufgestellt, dass sie standsicher betrieben werden können. Ausleger werden dazu durch Verankerungen an festen Bauteilen oder durch Gegengewichte gegen Verschieben und Kippen gesichert. Regelausführungen für Seilrollenaufzüge und Rahmenstützenaufzüge mit Ausleger stehen im Anhang des Kapitels.
Am Gerüst hängende Aufzüge
Hier geht die Last direkt in ein Gerüstfeld. GEDA schreibt für Mini und Maxi vor, den Vertikalrahmen, an dem der Schwenkarm hängt, oben und unten zug- und druckfest am Gebäude zu verankern und zusätzlich mit Diagonalstreben zu sichern (GEDA BL068, S. 55). Diese Gerüsthalter kommen zu den regulären Ankern des Gerüsts hinzu; wie diese gesetzt werden, erklärt der Ratgeber Gerüstverankerung.
Zahnstangenaufzüge und Transportbühnen
Der Mast wird nach dem Montageplan des Herstellers am Bauwerk verankert; erste Verankerung, Ankerabstand und Mastüberstand sind typabhängig. Soll der Mast am Gerüst statt am Bauwerk verankert werden, wird das Gerüst zum Tragwerk des Aufzugs, und ein britischer Branchenleitfaden zeigt, warum das selten einfach ist: rund 70 kN Axialkraft je Anker bei großen Aufzügen gegen 6,1 bis 9,1 kN Rutschwiderstand einer Kupplung (CPA CHIG 1901). Ohne Nachweis durch den Gerüstersteller oder einen Tragwerksplaner geht das nicht.
Wie plant man das Gerüst um den Aufzug?
Der Standort richtet sich nach der Anlieferung, dem tragfähigen Untergrund für die Aufzugslasten und den Ankerebenen am Bauwerk. Danach folgen die Ladestellen: Jede geplante Lage bekommt eine Ladestelle mit Absturzsicherung nach Kapitel 2.30, alle anderen bleiben geschlossen. Die Ladestellenfelder werden am besten gleich beim Gerüstaufbau eingeplant. Der Belag an der Ladestelle nimmt die Last einer ganzen Bühne auf; ihre Nennlast gehört neben die Lastklasse des Gerüsts. Die Ladestelle braucht ein Gerüstfeld, das so breit ist wie Bühne und Tür. Unten wird der Gefahrbereich abgesperrt, und für lange Teile wie Ständer und Riegel gehören Gestelle auf die Bühne.
Welche Normen und Gesetze gelten 2026 und 2027?
DIN EN 12158-1:2021 regelt Güteraufzüge mit betretbarer Plattform (SIS), DIN EN 16719:2018 Transportbühnen, und EN 12159:2024 hat seit dem 1. August 2024 die Ausgabe 2012 für Personen- und Lastenaufzüge ersetzt, einschließlich der Bemessung der Mastanker, aber ohne die Dübel im Bauwerk (EVS). Für neue Maschinen gilt ab dem 20. Januar 2027 die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 statt der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (EU-Kommission). Was für das Gerüst selbst gilt, steht in unserem Beitrag zu den Gerüst-Vorschriften, die Prüfung vor der Freigabe in der Checkliste zur Gerüstprüfung; wer stattdessen vom Fahrgerüst aus arbeitet, findet die Regeln unter Rollgerüst sicher benutzen.
In ScaFix Pro (im Browser) lässt sich ein Aufzug nach den veröffentlichten Herstellerdaten an eine Wand setzen; die App meldet, wenn Lastklasse des Belags an der Ladestelle, Ankerebenen oder Feldbreite nicht passen, und übernimmt die zusätzlichen Anker in die Materialliste, den Aufzug selbst aber nicht. Ein am Gerüst verankerter Mast braucht weiterhin die Bestätigung des Lieferanten oder eines Ingenieurs.
Dies sind Planungsinformationen, kein Standsicherheitsnachweis. Maßgeblich sind die Montage- und Betriebsanleitung des Aufzugsherstellers, die Aufbau- und Verwendungsanleitung des Gerüstherstellers oder ein Nachweis sowie BetrSichV und DGUV Regel 100-500. Aufsicht führen die BG BAU und die Arbeitsschutzbehörden der Länder; vor der Benutzung prüfen eine befähigte Person oder die ZÜS den Aufzug und eine befähigte Person das Gerüst.
Häufige Fragen
Darf man auf einem Bauaufzug mitfahren?
Auf einem Bauaufzug nur für Güter nicht: Kapitel 2.30 der DGUV Regel 100-500 verbietet die Personenbeförderung. Mitfahren dürfen nur Monteure beim Auf- und Abbau unter besonderen Bedingungen; für Personen gibt es Transportbühnen und Personen- und Lastenaufzüge.
Wie oft muss ein Bauaufzug geprüft werden?
Ein Güteraufzug vor der Inbetriebnahme an jedem Einsatzort, nach jedem Umrüsten und mindestens jährlich. Ein Baustellenaufzug mit Personenbeförderung durch die ZÜS vor der Inbetriebnahme und spätestens alle zwei Jahre, mit Zwischenprüfung.
Wie hoch muss die Absturzsicherung an der Ladestelle sein?
Ab 2,00 m Absturzhöhe, auf Dächern ab 3,00 m, ist sie Pflicht: Seitenschutz nach DIN 4420-1 oder Türen und Hubgitter mit mindestens 1,00 m Höhe.
Wie wird ein Schwenkarmaufzug am Gerüst verankert?
Nach der Anleitung des Herstellers. GEDA verlangt für Mini und Maxi, den tragenden Vertikalrahmen oben und unten zug- und druckfest am Gebäude zu verankern und diagonal auszusteifen.
Quellen
Die Primärquellen dieses Artikels, jeweils mit dem Datum, an dem sie gelesen wurden.
- DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln, Kapitel 2.30 Bauaufzüge, Fassung November 2024 (pdf) (gelesen am 23. Oktober 2026)
- BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 2 Aufzugsanlagen (gesetze-im-internet.de) (gelesen am 23. Oktober 2026)
- BetrSichV § 14 Prüfung von Arbeitsmitteln (gesetze-im-internet.de) (gelesen am 23. Oktober 2026)
- GEDA Mini 60 S / Maxi 120 S / 150 S Prospekt, Ausgabe 09/15 (archiviert, pdf) (gelesen am 23. Oktober 2026)
- GEDA Montage- und Betriebsanleitung BL068 DE 2022-10, S. 55 (ManualsLib) (gelesen am 23. Oktober 2026)
- GEDA 200 Z Produktdaten (gelesen am 23. Oktober 2026)
- Böcker Maschinenwerke: Bauaufzüge (Schrägaufzüge, Werne) (gelesen am 23. Oktober 2026)
- Zeppelin Rental: Große Bandbreite und Stückzahlen, Pressemitteilung 12.09.2019 (gelesen am 23. Oktober 2026)
- CPA: Tying Construction Hoists to Supporting Structures, CHIG 1901 (pdf) (gelesen am 23. Oktober 2026)
- Standard Norge: NS-EN 16719:2018 Transport platforms (gelesen am 23. Oktober 2026)
- SIS: SS-EN 12158-1:2021 (gelesen am 23. Oktober 2026)
- EVS: EN 12159:2024 (gelesen am 23. Oktober 2026)
- EU-Kommission: Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (gelesen am 23. Oktober 2026)