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Gerüst-Ratgeber

Gerüst auf öffentlichem Grund in Basel: Bewilligung und Gebühren

Steht ein Gerüst auf Trottoir oder Strasse, nutzt es öffentlichen Raum. In der Schweiz regeln das die Kantone und Gemeinden selbst. Diese Seite zeigt das Beispiel Basel-Stadt mit der Gebührenverordnung in Kraft seit 1. Januar 2023 und dem Merkblatt der Allmendverwaltung vom Oktober 2025. Mietpreise für das Gerüst selbst veröffentlicht keine Behörde.

· So werden die Zahlen berechnet ·

HAKI Universal-Gerüst (Felder 2,5 m, Breite 1,01 m) um ein Haus mit 11,4 × 5,3 m und Satteldach (Traufe 4,5 m, First 6 m), gezeichnet vom 3D-Modell von ScaFix
HAKI Universal (Felder 2,5 m, Breite 1,01 m) um das Beispielhaus, wie ScaFix es in 3D zeichnet.

Was kostet ein Gerüst auf öffentlichem Grund in Basel?

In Basel-Stadt ist ein Gerüst auf Trottoir oder Strasse je nach Grösse und Dauer melde- oder bewilligungspflichtig. Die GebV NöRG tarifiert Bauinstallationen mit Fr. 0.15 bis 0.30 pro m² und Tag; bis 10 m² sind die ersten 20 Tage gebührenfrei. Gerüste nennt sie nicht eigens, den Satz legt die Allmendverwaltung fest. Dazu kommt eine Bewilligungsgebühr von Fr. 100 bis 1'500.

Bevor Sie sich auf diese Seite stützen

Diese Seite fasst veröffentlichte Vorschriften und Tarife als Planungshilfe zusammen. Sie ist keine Rechtsberatung, und ScaFix ist eine Planungshilfe, keine statische Freigabe. Verbindlich ist die Quelle selbst: Gebührenverordnung zum Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (GebV NöRG, SG 724.910), in Kraft seit 1. Januar 2023, und das Merkblatt Gerüste der Allmendverwaltung Basel-Stadt (Oktober 2025). Prüfen Sie die geltende Fassung, bevor Sie danach handeln.

Gebühren nach der GebV NöRG (Basel-Stadt)

Gebührenverordnung zum Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (GebV NöRG, SG 724.910) vom 1. November 2022, in Kraft seit 1. Januar 2023, aktuelle Version laut Gesetzessammlung Basel-Stadt, gelesen am 25. Oktober 2026.
NutzungFläche und DauerGebührEinheitGebV NöRG
Bauinstallationbis 10 m², 1 bis 20 Tagegebührenfrei–§ 18 Abs. 1 lit. h
Bauinstallationbis 10 m², ab 21 TagenFr. 0.15pro m² und Tag§ 18 Abs. 1 lit. h
Bauinstallation11 bis 40 m², 1 bis 20 TageFr. 0.15pro m² und Tag§ 18 Abs. 1 lit. i
Bauinstallation11 bis 40 m², ab 21 TagenFr. 0.25pro m² und Tag§ 18 Abs. 1 lit. i
Bauinstallationab 41 m², 1 bis 20 TageFr. 0.15pro m² und Tag§ 18 Abs. 1 lit. j
Bauinstallationab 41 m², 21 bis 40 TageFr. 0.25pro m² und Tag§ 18 Abs. 1 lit. j
Bauinstallationab 41 m², ab 41 TagenFr. 0.30pro m² und Tag§ 18 Abs. 1 lit. j
Nicht speziell geregelte NutzungGrundtarifFr. 1 bzw. Fr. 365pro m² und Tag bzw. Jahr§ 14
Werbung an Baugerüstenje m² WerbeflächeFr. 1 (Fremdwerbung bis dreifach)pro m² und Tag§§ 26, 27 Abs. 2
Nutzungsbewilligungpauschal nach KomplexitätFr. 100 bis 1'500je Gesuch§ 28
Kontrolle bei Nutzung ohne BewilligungpauschalFr. 100je Kontrolle§ 33 Abs. 1

Was die Allmendverwaltung verlangt

  • Gerüste auf öffentlichem Grund sind je nach Grösse und Dauer melde- oder bewilligungspflichtig. Die Benützung ist der Allmendverwaltung 10 Tage vor Arbeitsbeginn zu melden. Steht das Gerüst länger als angemeldet, wird die Bewilligung vor Ablauf verlängert.
  • Massgebend für die Gebühr ist die Fläche, die dem Gemeingebrauch entzogen wird (§ 15 GebV NöRG). Die Verordnung nennt Gerüste nicht eigens: Bauinstallationen sind in § 18 tarifiert, andere Nutzungen ohne eigenen Tarif kosten den Grundtarif nach § 14. Welcher Satz für Ihr Gerüst gilt, steht in der Verfügung.
  • Neben dem Gerüst bleibt auf dem Trottoir eine Durchgangsbreite von mindestens 1.50 m, in stark frequentierten Zonen 2.00 m und im Haltestellenbereich 2.50 m. Reicht der Platz nicht, ist ein Fussgängertunnel zu stellen; ab 7 m Länge wird er innen hell ausgeleuchtet.
  • Zum Randstein bleiben mindestens 30 cm Abstand. Gerüstfüsse werden mit Holz unterlegt, Hydranten und Schachtdeckel bleiben jederzeit zugänglich.
  • Für hindernisfreie Wege: zwei Baulatten auf 0.30 m und 0.90 m Höhe gegen das Unterlaufen, Vertikalstreben weiss/rot markiert, auskragende Gerüstteile erst ab 2.10 m über dem Trottoir. Die Gerüste entsprechen den Normen und Richtlinien der Suva in der neuesten Fassung.
  • An Strassen mit Tram oder Bus wird das Gerüst vor dem Aufbau den Basler Verkehrs-Betrieben gemeldet; braucht es betriebliche Massnahmen, rechnet das Merkblatt mit 30 bis 60 Tagen Vorlauf. Anlieferung und Aufbau erfolgen in Absprache mit der Kantonspolizei.
  • Riehen und Bettingen legen ihre Gebühren selbst fest (§ 2 GebV NöRG), und jede andere Gemeinde und jeder Kanton hat eigene Regeln. ScaFix zeigt die Gerüstlänge an jeder Wand und die Gerüstbreite des gewählten Systems, die Sie für den Situationsplan brauchen. ScaFix ist eine Planungshilfe, kein Gesuch und keine statische Freigabe.

Quellen

Gebührenverordnung zum Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (GebV NöRG, SG 724.910) vom 1. November 2022, in Kraft seit 1. Januar 2023, aus der Gesetzessammlung Basel-Stadt, und das Merkblatt der Allmendverwaltung «Bewilligungen für Gerüste und Fussgänger-Tunnels auf öffentlichem Grund» (Basel, Oktober 2025), beide gelesen am 25. Oktober 2026.

  1. gesetzessammlung.bs.ch/app/de/texts_of_law/724.910
  2. media.bs.ch/original_file/8a1f44bbed7e0fe725f154bc5adca3a2…

Fragen und Antworten

Was kostet ein Gerüst auf dem Trottoir in Basel?

Bauinstallationen kosten nach § 18 GebV NöRG Fr. 0.15 bis 0.30 pro m² und Tag, je nach Fläche und Dauer; bis 10 m² sind die ersten 20 Tage gebührenfrei. Dazu kommt die Nutzungsbewilligungsgebühr von Fr. 100 bis 1'500 (§ 28). Den Satz für das Gerüst legt die Allmendverwaltung in der Verfügung fest.

Wie früh muss ich das Gerüst melden?

Laut Merkblatt der Allmendverwaltung (Oktober 2025) 10 Tage vor Arbeitsbeginn. An Tram- und Buslinien ist mit 30 bis 60 Tagen Vorlauf zu rechnen, wenn betriebliche Massnahmen nötig sind.

Wie breit muss das Trottoir neben dem Gerüst bleiben?

Mindestens 1.50 m, in stark frequentierten Zonen 2.00 m und im Haltestellenbereich 2.50 m. Sonst ist ein Fussgängertunnel zu stellen.

Was passiert ohne Bewilligung?

Wird öffentlicher Grund ohne Bewilligung beansprucht, erhebt die Verwaltung eine Kontrollgebühr von pauschal Fr. 100; übersteigt der Aufwand das Durchschnittsmass, wird nach Zeitaufwand bis höchstens Fr. 5'000 abgerechnet (§ 33 GebV NöRG).