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Gerüst-Ratgeber

Gerüst-Vorschriften in der Schweiz

In der Schweiz gilt für Gerüste die Bauarbeitenverordnung (BauAV, SR 832.311.141) vom 18. Juni 2021, in Kraft seit dem 1. Januar 2022. Hier sind die Artikel zu Seitenschutz, Fassadengerüst, Spenglergang und Kontrolle.

· So werden die Zahlen berechnet ·

Layher Allround-Gerüst um ein Haus mit 11,4 × 5,3 m und Satteldach (Traufe 4,5 m, First 6 m), gezeichnet vom 3D-Modell von ScaFix
Layher Allround um das Beispielhaus, wie ScaFix es in 3D zeichnet.

Welche Vorschriften gelten für Gerüste in der Schweiz?

Massgeblich ist die Bauarbeitenverordnung (BauAV). Seitenschutz ist ab mehr als 2 m Absturzhöhe nötig (Art. 23), ein Fassadengerüst bei Hochbauarbeiten ab mehr als 3 m (Art. 26). Der Geländerholm liegt mindestens 100 cm, das Bordbrett mindestens 15 cm über der Standfläche, mit höchstens 47 cm zwischen den Holmen (Art. 22). Das Arbeitsgerüst wird täglich einer Sichtkontrolle unterzogen (Art. 61).

Wann braucht es Seitenschutz, und wie ist er gebaut?

Wann braucht es Seitenschutz, und wie ist er gebaut?
ThemaAnforderungFundstelle
AufbauGeländerholm, mindestens ein Zwischenholm und ein Bordbrett; statt der Holme Rahmen oder Gitter mit höchstens 25 cm MaschenweiteBauAV Art. 22 Abs. 1 und 5
MasseOberkante Geländerholm mindestens 100 cm über der Standfläche, Bordbrett mindestens 15 cm, Abstände zwischen den Holmen höchstens 47 cmBauAV Art. 22 Abs. 2–4
PflichtBei ungeschützten Stellen mit mehr als 2 m Absturzhöhe, an Böschungen über 2 m mit mehr als 45° Neigung und im Bereich von GewässernBauAV Art. 23 Abs. 1
DachränderAn sämtlichen Dachrändern ab mehr als 2 m Absturzhöhe Massnahmen gegen AbsturzBauAV Art. 41 Abs. 1

Ab welcher Höhe braucht es ein Fassadengerüst?

Ab welcher Höhe braucht es ein Fassadengerüst?
ThemaAnforderungFundstelle
FassadengerüstBei Hochbauarbeiten mit mehr als 3 m AbsturzhöheBauAV Art. 26 Abs. 1
ÜberstandDer oberste Holm überragt die höchste Absturzkante um mindestens 80 cm, oder um 100 cm, wenn der Seitenschutz näher als 60 cm an der Kante stehtBauAV Art. 26 Abs. 2
SpenglergangBei mehr als 2 m Absturzhöhe ab Traufe höchstens 1 m unter der Traufe; Seitenschutz mindestens 60 cm vom Dachrand, oberster Holm mindestens 80 cm über dem DachrandBauAV Art. 58
GerüstgängeVertikal 1,9 bis 2,3 m Abstand; Belag in keiner Bauphase mehr als 30 cm von der FassadeBauAV Art. 57

Was sagt die Suva zur revidierten BauAV?

Was sagt die Suva zur revidierten BauAV?
ThemaAnforderungFundstelle
FreifeldregelDie Freifeldregel für Montage und Demontage wurde per 1. Januar 2022 aufgehoben; Gerüstbauer sichern sich ab mehr als 2 m AbsturzhöheSuva, Seite zur BauAV
SystemgerüsteBei System- und Modulgerüsten darf der Geländerholm nach SN EN 12811-1 950 mm über dem Gerüstbelag liegenSuva, Seite zur BauAV
Höhe für den AufzugGemessen vom Boden bis zur Oberkante des Fassadengerüsts, in der Regel oberste Gerüstlage plus 2 m; ab mehr als 25 m mindestens ein AufzugSuva zu BauAV Art. 56
Kleine AnpassungenGeringfügige Anpassungen an Arbeitsgerüsten sind mit dem Gerüstersteller schriftlich zu vereinbarenSuva, Seite zur BauAV

Tragfähigkeit, Zugänge und Kontrolle

Tragfähigkeit, Zugänge und Kontrolle
ThemaAnforderungFundstelle
Leichtes ArbeitsgerüstVerputz- oder Malerarbeiten: 2,00 kN/m² Nutzlast, Belagsbreite mindestens 60 cmBauAV Art. 55
Schweres ArbeitsgerüstMaurerarbeiten mit Materiallagerung: 3,00 kN/m², mindestens 90 cm; besonders schwer (Fertigelemente): 4,50 kN/m², mindestens 90 cmBauAV Art. 55
ZugängeGerüsttreppen höchstens 25 m von jedem Arbeitsplatz; über 25 m Gerüsthöhe zusätzlich ein Aufzug für Material und PersonenBauAV Art. 56
VerankerungZug- und druckfest am Bauwerk, fortlaufend mit dem Auf- und AbbauBauAV Art. 51
KontrolleTägliche Sichtkontrolle durch den Arbeitgeber, dessen Leute auf dem Gerüst arbeiten; mit Mängeln keine BenützungBauAV Art. 61
Nutzlast und ÄnderungenNutzlast auf einem Schild an jedem Zugang; Änderungen nur durch den GerüsterstellerBauAV Art. 62 und 64

Was ScaFix macht – und was nicht

  • ScaFix plant das Gerüst mit den Feldlängen und Regeln des gewählten Systems und zählt Geländer- und Zwischenholme, Bordbretter, Diagonalen und Verankerungen Gang für Gang.
  • Planungsinformation, keine statische Freigabe und keine Rechtsberatung: Es gelten die BauAV, die Herstellerangaben (Art. 60) und die tägliche Sichtkontrolle.

Quellen

Bauarbeitenverordnung vom 18. Juni 2021, Stand am 1. Januar 2024 (amtlicher Text über LexFind), gelesen am 24. Oktober 2026, und die Seite der Suva zur BauAV, gelesen am 25. Oktober 2026.

  1. lexfind.ch/tolv/251790/de
  2. suva.ch/de-ch/praevention/nach-branchen/baustellen-sic…

Fragen und Antworten

Ab welcher Höhe braucht es in der Schweiz ein Fassadengerüst?

Bei Hochbauarbeiten mit mehr als 3 m Absturzhöhe (BauAV Art. 26). Seitenschutz an ungeschützten Stellen ist schon ab mehr als 2 m nötig (Art. 23).

Wie hoch muss der Seitenschutz am Gerüst sein?

Der Geländerholm liegt mindestens 100 cm über der Standfläche, das Bordbrett mindestens 15 cm, und zwischen den Holmen bleiben höchstens 47 cm (BauAV Art. 22).

Gilt die Freifeldregel noch?

Nein. Laut Suva wurde die Freifeldregel für Montage und Demontage per 1. Januar 2022 aufgehoben; Gerüstbauer müssen sich ab mehr als 2 m Absturzhöhe sichern.

Wie oft wird ein Gerüst in der Schweiz kontrolliert?

Täglich mit einer Sichtkontrolle, veranlasst vom Arbeitgeber, dessen Leute auf dem Gerüst arbeiten oder für die es als Absturzsicherung dient (BauAV Art. 61).

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