Gerüst-Ratgeber
Gerüst-Vorschriften in Österreich
In Österreich stehen die Gerüstregeln in der Bauarbeiterschutzverordnung (BauV): die Absturzgefahr in § 7, die Wehren in § 8 und die Gerüste im 7. Abschnitt (§§ 55–73). Die Bauarten und Lasten beschreibt die ÖNORM B 4007, und die AUVA gibt den Prüfvormerk nach § 61 heraus. Hier sind die wichtigsten Pflichten, jeweils mit Fundstelle.
Von Ole Emil Frikstad Urstad · So werden die Zahlen berechnet ·

Welche Vorschriften gelten für Gerüste in Österreich?
Maßgeblich ist die Bauarbeiterschutzverordnung. Absturzgefahr liegt an Arbeitsplätzen ab mehr als 2,00 m Absturzhöhe vor, an Wandöffnungen und Stiegen ab mehr als 1,00 m (§ 7). Die Brustwehr liegt mindestens 1,00 m, die Fußwehr mindestens 15 cm über der Standfläche (§ 8). Systemgerüste prüft eine fachkundige Person des Benützers mindestens einmal monatlich, sonstige Gerüste wöchentlich (§ 61).
Ab wann gilt Absturzgefahr, und wie hoch sind die Wehren?
| Thema | Anforderung | Fundstelle |
|---|---|---|
| Absturzgefahr | An sonstigen Arbeitsplätzen, Standplätzen und Verkehrswegen bei mehr als 2,00 m Absturzhöhe; an Wandöffnungen, Stiegenläufen und -podesten bei mehr als 1,00 m; an Gewässern mit Gefahr des Versinkens unabhängig von der Höhe | BauV § 7 Abs. 2 |
| Brustwehr | Oberkante in voller Länge mindestens 1,00 m über der Standfläche; bemessen für 0,30 kN waagrecht oder nach oben und 1,25 kN senkrecht nach unten | BauV § 8 Abs. 2a |
| Fußwehr | Oberkante mindestens 15 cm über der Standfläche, Unterkante möglichst dicht am Belag; bemessen für 0,15 kN waagrecht | BauV § 8 Abs. 2b |
| Mittelwehr | So angebracht, dass die lichten Abstände zwischen den Wehren höchstens 47 cm betragen | BauV § 8 Abs. 2c |
| Ketten und Seile | Ketten nie als Wehren; Seile nur im Stahlbau sowie im Turm- und Schornsteinbau | BauV § 8 Abs. 3 |
Wer prüft das Gerüst, und wie oft?
| Thema | Anforderung | Fundstelle |
|---|---|---|
| Nach Fertigstellung | Überprüfung durch eine fachkundige Person des Gerüstaufstellers | BauV § 61 Abs. 1 |
| Vor der ersten Benützung | Prüfung auf offensichtliche Mängel durch eine fachkundige Person des Gerüstbenützers | BauV § 61 Abs. 2 |
| Wiederkehrend | Nach längerer Arbeitsunterbrechung, Sturm, starkem Regen, Frost oder sonstigen Schlechtwetterperioden; bei Systemgerüsten mindestens einmal monatlich, bei sonstigen Gerüsten mindestens einmal wöchentlich | BauV § 61 Abs. 2 |
| Hängegerüste | Zusätzlich täglich vor Arbeitsbeginn die Aufhängekonstruktion | BauV § 61 Abs. 3 |
| Vormerke | Über die Prüfungen sind Vormerke zu führen, wenn Absturzgefahr nach § 7 Abs. 2 Z 2 oder 4 besteht | BauV § 61 Abs. 5 |
Was steht im AUVA-Vormerk zur Gerüstüberprüfung?
| Thema | Anforderung | Fundstelle |
|---|---|---|
| Bestätigung des Aufstellers | Der Aufsteller bestätigt, dass das Gerüst nach Montageanleitung, 7. und 11. Abschnitt BauV und ÖNORM B 4007 errichtet wurde; die Bestätigung liegt am Aufstellungsort jederzeit zur Einsicht für behördliche Organe auf | AUVA, Vormerk Gerüstüberprüfung gem. § 61 BauV (Stand 2023-04) |
| Lastklassen im Vormerk | 2 (leichte Arbeiten) bis 1,5 kN/m², 3 (Verputz-, Beschichtungs- und Verkleidungsarbeiten) bis 2 kN/m², 4 (Maurer-, Beton-, Steinmetz-, Montagearbeiten) bis 3 kN/m² | AUVA-Vormerk (2023-04) |
| Fußwehr bei älteren Systemen | Mindestens 15 cm; bei Systemgerüsten, die schon vor 2004 verwendet wurden, sind 12 cm zulässig | AUVA-Checkliste c) (2023-04) |
| Wandabstand | Höchstens 30 cm zwischen Mauergrund und mauerseitiger Belagskante, im Ausnahmefall 40 cm; sonst innenliegende Wehren oder Konsolen | AUVA-Checkliste c) (2023-04) |
| Aufstiege | Jede Gerüstlage über sichere Zugänge erreichbar; Abstand vom Arbeitsplatz zum Aufstieg höchstens 20 m | AUVA-Checkliste f) (2023-04) |
| Dachfanggerüst | Blende oder Seitenschutznetz mindestens 100 cm hoch, Oberkante mindestens 60 cm über der Dachnormalen, Belag höchstens 1,50 m unter der Traufe | AUVA-Checkliste e2) (2023-04) |
Welche Norm gilt für Gerüste in Österreich?
| Thema | Anforderung | Fundstelle |
|---|---|---|
| ÖNORM B 4007 | «Gerüste – Bauarten, Aufstellung, Verwendung und Belastungen», Ausgabe 2015-12-15, 39 Seiten, laut DIN Media aktuell gültig; der AUVA-Vormerk nennt sie neben der BauV als Grundlage der Aufstellerbestätigung | ÖNORM B 4007:2015-12-15 |
| Merkblatt | AUVA M.plus 262 «Arbeits- und Schutzgerüste» zum Aufstellen, Ändern, Abtragen, Prüfen und Benützen | AUVA M.plus 262 |
Was regelt der 7. Abschnitt «Gerüste»?
| Thema | Anforderung | Fundstelle |
|---|---|---|
| Nachweis und Gerüstlagen | Statischer Nachweis, Gerüstlagen, Arbeits- und Schutzgerüste | BauV §§ 56–59 |
| Aufstellen und Benützen | Aufstellen und Abtragen, Prüfung, Benützung und Verwendungszweck von Gerüsten | BauV §§ 60–63 |
| Gerüstarten | Leitergerüste, Metallgerüste, verfahrbare Standgerüste, Bock-, Konsol- und Hängegerüste | BauV §§ 64–73 |

Was ScaFix macht – und was nicht
- ScaFix plant das Gerüst mit den Feldlängen und Regeln des gewählten Systems und zählt Brust-, Mittel- und Fußwehren, Diagonalen und Verankerungen Lage für Lage.
- Planungsinformation, keine statische Freigabe und keine Rechtsberatung: Es gelten die BauV, die Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers und die Prüfung nach § 61.
Quellen
Bauarbeiterschutzverordnung in der geltenden Fassung (Text des RIS auf jusline.at), gelesen am 24. Oktober 2026; das RIS selbst war an diesem Tag nicht erreichbar. AUVA-Vormerk und Checkliste zur Gerüstüberprüfung (Stand 2023-04), AUVA M.plus 262 und der Normeintrag der ÖNORM B 4007 bei DIN Media, gelesen am 25. Oktober 2026.
Fragen und Antworten
Ab welcher Höhe braucht man in Österreich eine Absturzsicherung?
An Arbeitsplätzen und Verkehrswegen ab mehr als 2,00 m Absturzhöhe, an Wandöffnungen, Stiegenläufen und -podesten ab mehr als 1,00 m und an Gewässern unabhängig von der Höhe (BauV § 7 Abs. 2).
Wie hoch muss die Brustwehr am Gerüst sein?
Mindestens 1,00 m über der Standfläche, die Fußwehr mindestens 15 cm, und zwischen den Wehren höchstens 47 cm lichter Abstand (BauV § 8 Abs. 2a bis 2c).
Welche ÖNORM gilt für Gerüste?
Die ÖNORM B 4007 «Gerüste – Bauarten, Aufstellung, Verwendung und Belastungen», aktuelle Ausgabe 2015-12-15. Der AUVA-Vormerk zur Gerüstüberprüfung nennt sie neben dem 7. und 11. Abschnitt der BauV als Grundlage der Aufstellerbestätigung.
Muss der Prüfvormerk am Gerüst liegen?
Ja. Laut AUVA-Vormerk (Stand 2023-04) muss die Bestätigung am Aufstellungsort jederzeit zur Einsichtnahme durch behördliche Organe aufliegen; § 61 Abs. 5 BauV verlangt Vormerke über die Prüfungen.
Wie oft muss ein Gerüst in Österreich geprüft werden?
Nach der Fertigstellung durch den Aufsteller, vor der ersten Benützung durch den Benützer, nach Unterbrechungen und Schlechtwetter sowie bei Systemgerüsten mindestens monatlich, bei sonstigen Gerüsten mindestens wöchentlich (BauV § 61).
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