Zum Inhalt springen

Gerüst-Ratgeber

Gerüst auf öffentlichem Grund in Wien: Erlaubnis und Gebrauchsabgabe

Steht ein Gerüst auf dem Gehsteig oder der Fahrbahn, nutzt es öffentlichen Grund. In Wien braucht es dafür eine Gebrauchserlaubnis, und die Stadt hebt eine Gebrauchsabgabe je m² und Monat ein. Seit März 2026 gilt dafür ein einheitlicher Tarif für alle Bezirke. Mietpreise für das Gerüst selbst veröffentlicht keine Behörde; diese Seite nennt nur die öffentlichen Abgaben.

· So werden die Zahlen berechnet ·

Layher Allround-Gerüst um ein Haus mit 11,4 × 5,3 m und Satteldach (Traufe 4,5 m, First 6 m), gezeichnet vom 3D-Modell von ScaFix
Layher Allround um das Beispielhaus, wie ScaFix es in 3D zeichnet.

Was kostet ein Gerüst auf öffentlichem Grund in Wien?

Für ein Gerüst auf Gehsteig oder Fahrbahn braucht man in Wien eine Gebrauchserlaubnis nach dem Gebrauchsabgabegesetz 1966 und zahlt eine Monatsabgabe je m² Fläche. Seit März 2026 gilt für neue Bewilligungen und Verlängerungen in allen Bezirken der Tarif des 1. Bezirks: 9,40 € im 1. bis 6. Monat, 16,30 € ab dem 7. und 23,30 € ab dem 13. Monat.

Bevor Sie sich auf diese Seite stützen

Diese Seite fasst veröffentlichte Vorschriften und Tarife als Planungshilfe zusammen. Sie ist keine Rechtsberatung, und ScaFix ist eine Planungshilfe, keine statische Freigabe. Verbindlich ist die Quelle selbst: Gebrauchsabgabegesetz 1966 (Wien), Tarif D, Fassung ab März 2026, wiedergegeben von der Wirtschaftskammer Wien mit Stand 20.08.2026. Prüfen Sie die geltende Fassung, bevor Sie danach handeln.

Gebrauchsabgabe Wien, Tarif D: Gerüstaufstellung

Tarif D (Monatsabgaben), Zeile «Baustofflagerung, Gerüstaufstellung, Lademulden, Baugeräte je m² Fläche», wie ihn die Wirtschaftskammer Wien auf ihrer Seite zum Wiener Gebrauchsabgabegesetz mit Stand 20.08.2026 wiedergibt, gelesen am 25. Oktober 2026.
ZeitraumBewilligungAbgabeEinheitTarif
1. bis 6. Monatneu oder verlängert ab März 2026, alle Bezirke9,40 €je m² Fläche und MonatD
ab 7. Monatneu oder verlängert ab März 2026, alle Bezirke16,30 €je m² Fläche und MonatD
ab 13. Monat bzw. bei Verlängerungenneu oder verlängert ab März 2026, alle Bezirke23,30 €je m² Fläche und MonatD
1. bis 6. Monatbis Februar 2026 erteilt, 2. bis 23. Bezirk7,00 €je m² Fläche und MonatD (alt)
ab 7. Monatbis Februar 2026 erteilt, 2. bis 23. Bezirk11,80 €je m² Fläche und MonatD (alt)
ab 13. Monat bzw. bei Verlängerungenbis Februar 2026 erteilt, 2. bis 23. Bezirk14,00 €je m² Fläche und MonatD (alt)

So funktionieren Erlaubnis und Abgabe

  • Die Gebrauchserlaubnis wird vor dem Aufstellen beantragt. Laut Wirtschaftskammer Wien genügt ein formloses Ansuchen bei der zuständigen Behörde, mindestens 4 Wochen vorher; für Baustofflagerung und Containeraufstellung nennt sie mindestens 8 Wochen. Stehen Material oder Container mit auf dem Gehsteig, planen Sie mit dem längeren Vorlauf.
  • Die Gerüstaufstellung steht im Tarif D in derselben Zeile wie Baustofflagerung, Lademulden und Baugeräte. Die Abgabe wird je m² Fläche und Monat bemessen; je länger das Gerüst steht, desto höher die Stufe.
  • Seit März 2026 gibt es keine Unterscheidung mehr zwischen dem 1. Bezirk und den übrigen Bezirken: Neue Bewilligungen und Verlängerungen kosten überall den Satz des 1. Bezirks. Für die Bezirke 2 bis 23 nennt die Wirtschaftskammer eine Erhöhung um 30 bis 66 %.
  • Bereits erteilte Bewilligungen behalten laut Wirtschaftskammer im Jahr 2026 den alten, schon bezahlten Tarif; ab 2027 gilt auch für sie der höhere Satz. Die Kammer weist darauf hin, dass der Tarif 2027 erneut angehoben werden könnte.
  • Werbung auf dem Gerüst ist eine eigene Sache: Sie fällt unter Tarif E und verlangt einen Vertrag mit der Stadt Wien.
  • Andere Bundesländer und Gemeinden haben eigene Gebrauchsabgaben und Tarife, etwa Niederösterreich mit dem NÖ Gebrauchsabgabegesetz 1973. Fragen Sie bei der Gemeinde nach, in der das Gerüst steht.
  • ScaFix zeigt die Gerüstlänge an jeder Wand und die Gerüstbreite des gewählten Systems; daraus ergibt sich die Fläche für das Ansuchen. ScaFix ist eine Planungshilfe, kein Antrag und keine statische Freigabe.

Quellen

Wirtschaftskammer Wien, «Wiener Gebrauchsabgabegesetz» (Stand 20.08.2026), gelesen am 25. Oktober 2026. Der amtliche Text des Gebrauchsabgabegesetzes 1966 im RIS war an diesem Tag nicht erreichbar; die Beträge sind deshalb nicht gegen den Gesetzestext geprüft. Maßgeblich ist der Tarif in der Bewilligung.

  1. wko.at/wien/verkehr-betriebsstandort/wiener-gebrauchs…
  2. ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe

Fragen und Antworten

Was kostet ein Gerüst auf dem Gehsteig in Wien pro Monat?

Für Bewilligungen ab März 2026 beträgt die Gebrauchsabgabe 9,40 € je m² Fläche und Monat im 1. bis 6. Monat, 16,30 € ab dem 7. Monat und 23,30 € ab dem 13. Monat bzw. bei Verlängerungen (Tarif D, laut Wirtschaftskammer Wien, Stand 20.08.2026).

Gilt in den Außenbezirken noch der günstigere Tarif?

Nur für Bewilligungen, die bis Februar 2026 erteilt wurden, und laut Wirtschaftskammer nur noch 2026. Neue Bewilligungen und Verlängerungen kosten in allen Bezirken den Satz des 1. Bezirks.

Wie früh muss ich die Gebrauchserlaubnis beantragen?

Die Wirtschaftskammer Wien nennt mindestens 4 Wochen vor dem Gebrauch und für Baustofflagerung und Containeraufstellung mindestens 8 Wochen. Ein formloses Ansuchen bei der zuständigen Behörde genügt.

Darf ich auf dem Gerüst werben?

Werbung auf Gerüsten fällt in Wien unter Tarif E und verlangt einen Vertrag mit der Stadt Wien; sie ist nicht in der Gebrauchserlaubnis für das Gerüst enthalten.